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Thema: Geigenbau "Meister-Zwang"? | zurück zur Themenübersicht |
| 16.02.2010, 15:59 Uhr von Vigelien Registrierter Nutzer | Hallo zusammen,
hier mal eine Frage insbesondere an die Geigenbauer unter Euch:
Gibt es eigentlich für den Geigenbau in Deutschland einen sogenannten "Meister-Zwang", d.h. muß man, wenn man Geigen selber bauen und dann auch verkaufen will einen entsprechenden Meisterbrief in der Tasche haben, oder darf theoretisch jeder Geigen bauen und diese dann verkaufen?
ACHTUNG: Bitte die Frage nicht mißverstehen. Ich möchte nicht über Sinn oder Unsinn von Gesellen oder Meistergraden diskutieren, da ich aus dem Handwerk komme und weiß, das eine Lehre nicht umsonst drei Jahre oder länger dauert. Auch kenne ich den Hintergrund, warum in bestimmten Gewerken Meister Pflicht sind (mindestens zum unterschreiben).
Da aber neuerdings auch einige Berufe von der Meisterpflicht befreit wurden, würde mich interessieren, ob das auch für den Geigenbau gilt oder nicht.
Ob das dann gut ist oder nicht möchte ich hier nicht diskutieren; ich denke das führt zu nichts. 990323
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| 16.02.2010, 17:05 Uhr von Violinista Registrierter Nutzer (Profil ansehen) | Hallo Vigelien,
es besteht für den Geigenbauer definitiv kein Meisterzwang (mehr). Die bundesdeutsche Handwerksordnung sagt aus, dass Bogen- und Geigenbau nicht zum zulassungspflichtigen Handwerk zählt, so dass theoretisch jede natürliche Person einen entsprechenden Handwerksbetrieb eröffnen kann.
Du brauchst dazu nur eine Gewerbegenehmigung entsprechend Gewerbeordnung und schon kanns losgehen! 990353
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| 20.02.2010, 00:19 Uhr von marty55 Registrierter Nutzer (Profil ansehen) | Na wenn ich mit meiner echten Amatistradivari aus China zum Geigenbauer gehe und da viel Geld lasse moechte ich eigendlich, dass der auch was davon versteht und nicht etwa verhinderter Architekt ist.
marty 991744
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| 20.02.2010, 00:24 Uhr von marty55 Registrierter Nutzer (Profil ansehen) | Also eigentlich schreibt man eigendlich mit t :(
Ich bin halt ein Lagastheni.
marty 991745
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| 20.02.2010, 20:29 Uhr von lyc Registrierter Nutzer (Profil ansehen) | Das der Geigenbauberuf sowie viele anderen Musikinstrumentenbauer zu den Handwerken zählen sind für die Zulassung die Handwerkskammern zuständig, je nach Bundesland wird es da Spielräume geben aber ohne qualifizierten Abschluss/ Meisterbrief wird man es da schwer haben eine Zulassung zu bekommen zumindest was die Herstellung und Reparatur betrifft.Handel treiben darf dagegen jeder der einen Gewerbeschein dafür hat hierzu bedarf es keiner Fachprüfung (was manchmal besser wäre).
Gruß Lyc. (Geigenbauer) 991818
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| 03.03.2010, 07:59 Uhr von Geigenbau Registrierter Nutzer (Profil ansehen) | Seit dem 1.1.2004 gibt es aus EU wettbewerbsrechtlichen Gründen die novelierte Handwerksordnung.
Das bedeutet, dass die ehemals 94 zulassungspflichtigen Handwerksberufe in die Anlage A der zulassungspflichtigen Handwerke (41 Berufe) und Anlage B in zulassungsfreie Handwerke (53 Berufe) aufgeteilt wurden. Zur Anlage B gehört nun der Geigenbauer, wie auch alle anderen Musikinstrumentenmacher, Flîesenleger, Uhrmacher, Schuhmacher...
Das heißt eine Meisterprüfung ist bei diesen Berufsgruppen seit 2004 nicht mehr Voraussetzung, um in die Handwerksrolle eingetragen zu werden. Die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle der Handwerkskammer besteht jedoch nach wie vor. 995471
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| 03.03.2010, 09:15 Uhr von Katzenton Registrierter Nutzer (Profil ansehen) | | Wenn ein Geigenbauer nicht "Meister" ist, dann muss er sich schon mit verdammt guten Instrumenten einen Namen machen um etwas zu verkaufen. 995491
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| 03.03.2010, 14:57 Uhr von Mareike Registrierter Nutzer (Profil ansehen) | | Ich war letztes Wochenende Geigen anspielen bei einer nicht-Meisterin. Sie macht keine Werbung und sie spricht sich herum. Das Geschäft läuft trotzdem. Man kann sich auch durch guten Kundenkontakt einen Namen machen. Service finde ich persönlich genauso wichtig. 995624
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| 03.03.2010, 16:30 Uhr von Geigenbau Registrierter Nutzer (Profil ansehen) | Letzlich zählt immer die Arbeitsqualität und der Service und nicht alleine der Titel.
Nur muß man teilweise sagen, das viele Musiker (selbst Berufsmusiker) nicht den Blick für eine gut oder schlecht ausgeführte Reparatur haben und bei den empfindlichen Streichinstr. kann ein z.B nicht fachmännisch gemachter Riss fatale Folgen haben. Alleine die Freundlichkeit des Reparateurs darf kein Massstab sein. 995652
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| 03.03.2010, 20:10 Uhr von geigenfitschi Registrierter Nutzer (Profil ansehen) | Hat ein Geigenbauer keinen Meistertitel und macht sich selbstständig muß er seinen Betrieb lediglich bei der Handwerkskammer melden. Eine Eintragung in die Handwerksrolle ist nicht nötig.
"Wenn ein Geigenbauer nicht "Meister" ist, dann muss er sich schon mit verdammt guten Instrumenten einen Namen machen um etwas zu verkaufen."
Ein Meistertitel im Handwerk ist lediglich ein "Befähigungsnachweis". Mir ist kein Meisterbrief bekannt wo automatisch Geld rauspurzelt.
Angemerkt haben nicht mal Ärzte eine solche Prüfung. Heute dürfen sie ohne Doktortitel eine eigene Praxis eröffnen ohne den Nachweis von betriebswirtschaftlichen Kenntnissen zu erbringen. Desweiteren dürfen sie ausbilden ohne eigene pädagogische Ausbildung. Ach ja habs vergessen, sie haben ja Abitur. Und manche Geigenbau(meister) einen weißen Kittel an. 995751
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| 03.03.2010, 21:13 Uhr von geigenbau Registrierter Nutzer (Profil ansehen) | Zu den Ärzten:
Doktortitel zur Praxiseröffnung braucht man nicht, aber die Facharztprüfung und der Weg bis dahin ist nicht ganz ohne!
Die fehlende betriebswirtschaftliche und pädagogische Ausbildung ist wirklich ein Manko.
Nun war ich gestern gerade in der HWK. Deren Auskunft ist, das die Anmeldung (auch ohne Meistertitel) mit der Eintragung in die Rolle verbunden ist.... Aber das ist wahrscheinlich auch wurscht.
Weisser Kittel im Geigenbau - na, da wird wohl nur noch gehandelt - kein GeigenBAUer oder REPARATEUR. 995800
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| 04.03.2010, 07:54 Uhr von Violinista Registrierter Nutzer (Profil ansehen) | | Wenn man heutzutage beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmeldet, wird man automatisch Mitglied der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer, je nach Gewerbeart. Diese Pflichtmitgliedschaft ist natürlich mit Mitgliedsbeiträgen verbunden. Denn nur darum geht es diesen Trittbettfahrergesellschaften. Das sind ähnliche Vereine wie die Gema. Denen geht es nicht um vorgegaukelten Schutz ihrer Mitgleider, sondern einzig und allein ums Abkassieren. Schlimm, so was! Deshalb ziehe ich meinen Hut vor all den Mutigen, die sich heutzutage selbstständig machen. Kaum hast Du die Gewerbeanmeldung abgegeben, hast Du auch schon drei Rechnungen im Briefkasten, ohne überhaupt schon einen Handschlag und einen Eurocent Umsatz gemacht zu haben. Wirklich schlimm, so was! 995881
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